Als Wahlärztin stehe ich in keinem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen.
Daher besteht auch in der Wahl der Behandlungen keine Abhängigkeit von den Krankenkassen.

Das Honorar für meine Ordination wird zunächst von ihnen selbst bezahlt.
Bei Ihrer zuständigen Krankenkasse kann dann der Antrag auf Kostenersatz gestellt werden.
Auf Wunsch übernehme ich das gerne für sie.

In den meisten Fällen werden Ihnen 80 % dessen refundiert, was ein Kassenarzt für die Leistung
von der Krankenkasse bezahlt bekommen hätte. Diese Beträge sind in der österreichischen
Honorarordnung ("Tarifkatalog") geregelt.

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog enthalten sind (z.B. Akupunktur, Impfungen etc.),
müssen Sie generell selbst aufkommen: es erfolgt grundsätzlich keine Kostenrückerstattung
von den Krankenkassen. Manche private Zusatzversicherungen übernehmen aber auch für
diese Leistungen die Kosten bzw. einen Kostenanteil.

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